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Steuererleichterungen 2023
 
 

Steuererleichterungen bis 2023 fix

Der Nationalrat schafft Klarheit: Das Bundesgesetz über die Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe steht.

Wasserfallen FDPChristian Wasserfallen (FDP/BE) präsidierte bis Ende 2019 die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek).

Nachdem der neu zusammengesetzte Ständerat letzte Woche die Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe, die Ende Juni 2020 ausgelaufen wären, angenommen hat, musste das Geschäft nochmals in die grosse Kammer. Denn anders als zuvor der Nationalrat wollte der Ständerat die Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe bis 2023 und nicht bloss bis 2021 beibehalten; diese Differenz wurde nun in Bern debattiert.

Kommissionspräsident und FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen machte es heute kurz: «Es gibt in der letzten Differenzbereinigungsrunde eigentlich keine Differenz mehr.» Das Inkrafttreten sei nun so gewählt, dass das Gesetz eigentlich ab sofort in Kraft treten könne. Entsprechend werde das Gesetz bis maximal am 31. Dezember 2023 Gültigkeit haben und werde nicht direkt an die Beratungen und das Inkrafttreten des CO2-Gesetzes geknüpft sein.

Damit schafft nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat Klarheit bezüglich der Steuererleichterungen. Und Bundesrätin Simonetta Sommaruga fügte noch an, dass diese Verlängerung unabhängig davon in Kraft bleibe, wann das totalrevidierte CO2-Gesetz in Kraft tritt. «Bei einem Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes auf den 1. Januar 2022 – worauf wir ja alle hoffen, weil die mit dieser Vorlage verlängerten Instrumente ja dann im CO2-Gesetz auslaufen – bleiben die biogenen Treibstoffe trotzdem weiterhin bis Ende 2023 von der Mineralölsteuer befreit.» (pd/jas, 9. Dezember 2019)

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