Portal für klimafreundlichere Mobilität

 
 

Regulierungslücken verhindert

Für CNG, Flüssiggas und biogene Treibstoffe werden Steuererleichterungen gewährt. Dies bleibt so, bis die neue Fassung der Totalrevision des CO2-Gesetzes in Kraft tritt. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) sorgt für die lückenlose Weiterführung.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat Ende letzter Woche unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (Bild) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga getagt. Mit 11 Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung hat die Kommission die Gesetzesvorlage ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zu Steuererleichterungen angenommen. Die auslaufenden Erleichterungen für CNG, Flüssiggas und biogene Treibstoffe sowie die bis Ende 2020 befristeten Instrumente des geltenden CO2-Gesetzes wurden verlängert.

Damit werden Regulierungslücken verhindert, die entstehen würden, wenn das totalrevidierte CO2-Gesetz nicht wie geplant im Januar 2021 in Kraft träte. Die Kommission des Ständerats will durch die Übergangslösung vollumfängliche Planungssicherheit schaffen. Bei der Mineralölsteuererleichterung und der CO2-Gesetzgebung schafft die Kommission jedoch Differenzen zum Beschluss des Nationalrates. So möchte die UREK-S die Steuererleichterungen für CNG, Flüssiggas und biogene Treibstoffe nicht nur bis maximal Ende 2021, sondern bis Ende 2023 verlängern. Dafür hat sich die Kommission einstimmig ausgesprochen. Aus ihrer Sicht braucht es diesen längeren Zeithorizont, um den inländischen Biogasproduzenten Investitionssicherheit zu geben. Zudem bliebe dem Parlament bis Ende 2023 genügend Zeit, ein längerfristiges Fördermodell für erneuerbare Treibstoffe auszuarbeiten.

Roland Eberle, Thurgauer Ständerat und Vorsitzender der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S)

Bei der Übergangsregelung für die CO2-Gesetzgebung will die Kommission sogar einen Schritt weiter gehen als der Nationalrat: Zentrale Instrumente sollen nicht nur fortgeführt, sondern verstärkt werden. So sollen die CO2-Emissionen ab 2021 jährlich um 3 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden, damit die Schweiz bis 2030 ihr 50-Prozent-Reduktionziel gemäss Pariser Klimaabkommen erreichen kann. Zweitens sollen die Emissionen von Fahrzeugen ab 2021 ebenso um jährlich 3 Prozent verringert werden. Drittens sollen die Importeure fossiler Treibstoffe ihre Emissionen gemäss einem sich jährlich um 5 Prozent erhöhenden Höchstsatz kompensieren müssen. Viertens soll der Maximalsatz für die CO2-Abgabe auf Brennstoffe pro Jahr um 10 Franken pro Tonne CO2 erhöht werden können. Alle diese Bestimmungen sind als Übergangslösung konzipiert, die so lange gilt, bis die Totalrevision des CO2-Gesetzes in Kraft tritt. (pd/jas, 14. Oktober 2019)

Das könnte Sie auch interessieren

Klimafreundlichere Mobilität:
Dank unserem LinkedIn-Profil bleiben Sie am Ball!