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EU Von der Leyen
 
 

Steuerbefreiungen in Schweden

Die EU-Kommission genehmigt die Verlängerung der Steuerbefreiung für nicht-lebensmittelbasiertes Biogas und Biopropan in Schweden.


Schweden darf seine Steuererleichterungen für Biogas und Biopropane bis 2030 verlängern. Quelle: iStock

In Schweden könnte die bereits jetzt hohe Nutzung von Biogas einen weiteren Schub erfahren, denn die Europäische Kommission hat die Verlängerung der Steuerbefreiungsmassnahmen für Biogas und Biopropan in Schweden genehmigt. Damit können Biogas und Biopropan, das nicht auf Nahrungsmitteln basiert und das in Schweden zum Heizen oder als Treibstoff verwendet wird, bis 2030 staatliche Beihilfen gemäss EU-Vorschriften erhalten.

Im Rahmen von zwei getrennten Regelungen bietet Schweden bislang eine Befreiung von der Energie- und CO₂-Besteuerung an und zwar für Biogas, das zur Wärmeerzeugung verwendet wird, und Biogas, das als Treibstoff verwendet wird. Mit ihrer Entscheidung Ende Juni genehmigt die EU-Kommission eine zehnjährige Verlängerung dieser Steuerbefreiungen bis 2030. Einzige Anpassungen: Neben Biogas wird auch Biopropan von der Steuer befreit. Und wichtig für beide: Sie dürfen nicht-lebensmittelbasiert sein.

Ziel der Steuerbefreiung ist es, die Verwendung von Biogas und Biopropan zu erhöhen und die Verwendung fossiler Brennstoffe und deren Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Der EU-Entscheid könnte Signalwirkung für weitere Massnahmen zugunsten von Biogas und anderen biogenen Treibstoffen in anderen EU-Staaten haben. Denn solche Massnahmen dürfen – genau wie nun in Schweden – keine Wettbewerbsverzerrung verursachen und müssen stets im Einklang mit den strengen EU-Beihilfevorschriften stehen. Das Beispiel Schweden zeigt, das dies durchaus realisierbar ist. (jas, 1. Juli 2020)

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