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Gleich 20 neue Iveco mit CNG-Antrieb und Schweizer Biogas im Tank sorgen in der Flotte der Migros Ostschweiz für mehr Nachhaltigkeit und dies obwohl man nicht von einer LSVA-Vergünstigung profitieren kann. Quelle: CNG-Mobility.ch
Der Bundesrat hat Ende Mai die Botschaft zur Weiterentwicklung der sogenannten Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) verabschiedet. Um sicherzustellen, dass der Schwerverkehr in der Schweiz weiterhin seine Kosten trägt und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene auch künftig unterstützt wird, soll ab 2029 auch für elektrisch angetriebene Lastwagen eine LSVA erhoben werden. Denn wegen der technischen Entwicklung stösst das heutige LSVA-System an seine Grenzen. Aktuell befinden sich bereits knapp 90 Prozent aller LKW, die auf den Schweizer Strassen verkehren, in der günstigsten Abgabekategorie – für die Umwelt somit eigentlich eine sehr positive Entwicklung. Zudem steigt die Anzahl der Fahrzeuge mit Batterie- oder Wasserstoffantrieb, die von der LSVA befreit sind. Dadurch verliert die LSVA Einnahmen sowie für den Bundesrat auch ihre Verlagerungswirkung.
Der Biogas-Scania der Salzmann AG Transporte mit seinem speziell isolierten Tankcontainern gefüllt mit CO2 vor der Energiezentrale Forsthaus von Energie Wasser Bern. Quelle: Salzmann AG Transporte
Mit der Teilrevision wird das aktuelle Tarifsystem neu ausgerichtet. Ab 2029 sollen auch elektrisch angetriebene Lastwagen LSVA-pflichtig werden. Um die Modernisierung und Dekarbonisierung der Lastwagenflotte voranzutreiben, können elektrisch angetriebene Fahrzeuge aber bis ins Jahr 2035 noch von LSVA-Rabatten profitieren. Durch dieses befristete Rabattsystem will der Bundesrat erreichen, dass die Transportunternehmen weiterhin in Elektro-Lastwagen investieren.
Weiter sollen die heute am meisten verbreiteten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor der Abgasnorm Euro-VI von der günstigsten in die zweitgünstigste Abgabekategorie verschoben werden. Auch die neuen Lastwagen der Euro-VII-Norm werden in die zweitgünstigste Abgabekategorie eingeteilt. Der Bundesrat will den Transportunternehmen ausserdem mehr Planungssicherheit geben, indem er die Kriterien für die Einteilung in die Abgabenkategorien künftig jeweils mindestens sieben Jahre vor Inkrafttreten festlegt.
Bundes Bern verzichtet auch bei der neusten LSVA-Weiterentwicklung darauf, auch LKW mit Biogas im Tank zu fördern. Quelle: Parlament.ch/Béatrice Devènes
So weit so gut, nur: Was ist nun mit Fahrzeugen, die mit Biogas, CNG, LNG oder E-Fuels unterwegs sind? Schliesslich stösst ein LKW mit CNG-Antrieb gegenüber einem vergleichbaren Diesel-Truck bis zu 35 Prozent weniger CO2 aus – mit Biogas im Tank wären es sogar bis zu 85 Prozent weniger. Können sie durch die neuste LSVA-Weiterentwicklung nun von einer LSVA-Vergünstigung profitieren? Leider nein, denn der Bundesrat verzichtet darauf, den Kreis der von der LSVA-Pflicht befreiten Antriebsarten oder Antriebsarten, die von flankierenden Massnahmen profitieren würden, auszudehnen. Der Hintergrund: Die Befreiung von Fahrzeugen, die mit Biogas, LNG, CNG oder E-Fuels angetrieben werden, würde die Verlagerungseffekte und die geringere Deckung der Kosten – wie sie bereits durch die E- und H2-LKW auftreten – noch zusätzlich verstärken.
Manuel (links) und Alessandro Santonastaso vom Familienunternehmen Santi-Trans GmbH aus Müllheim TG bei der Übernahme des ersten der beiden CNG-Iveco. Quelle: CNG-Mobility.ch
Die LSVA-Erhebungslogik sei zudem auf die verwendete Antriebstechnologie und nicht auf den eingesetzten Treibstoff ausgerichtet. Um den Einsatz von Biogas, CNG, LNG oder E-Fuels und die damit verbundenen, etwaigen umweltpolitischen Einsparungen entsprechend zu entlöhnen, müsste gemäss des Bundesrats zukünftig erhoben werden können, welcher Treibstoff von jedem LSVA-pflichtigen Fahrzeug eingesetzt wird. Da dies als sehr aufwendig erachtet wird, werden die grünen Flotten der Migros Ostschweiz von Spar Schweiz oder auch kleineren Fuhrhaltern wie etwa der Salzmann AG Transporte oder der Santi-Trans GmbH, die dank Biogas klar nachhaltiger als andere LKW auf den Schweizer Strassen unterwegs sind, auch künftig leider ohne LVSA-Vergünstigung ihre Touren abspulen müssen. Damit verpasst man in der Schweiz eine Chance, neben Elektro– und H2-LKW auch die Attraktivität von Trucks, die mit Biogas oder anderen Treibstoffen aus nachhaltigen Quellen angetrieben sind, zu steigern und so den CO2-Ausstoss des Schweizer Güterverkehrs ebenfalls zu senken – schade! (pd/jas, 2. Juni 2025)