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CNG Biogasanteil
 
 

Gasindustrie erhöht den Biogasanteil

Die Mitglieder des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie VSG, die CNG als Treibstoff verkaufen, verpflichten sich, dem Schweizer CNG mindestens 20 Prozent Biogas beizumischen. An der Generalversammlung des VSG wurde dieser wegweisende Entscheid getroffen und der Anpassung des entsprechenden Reglements zugestimmt.

Tanken - 20 Prozent Biogas
An Schweizer Zapfsäulen wird schon heute CNG mit einem durchschnittlichen Biogasanteil von 23,6 Prozent getankt. Quelle: zvg.

Die Schweizer Gaswirtschaft unterstützt das Netto-Null-Ziel 2050 des Bundesrates. Der Umbau des heutigen Energiesystems gelingt jedoch nur, wenn er auf einem breiten Mix von Energieträgern und Infrastrukturen basiert. Dabei spielen Biogas und andere erneuerbare Gase wie auch Wasserstoff eine zentrale Rolle. Die Branche hat sich das Ziel gesetzt, die Gasversorgung bis 2050 CO2-neutral auszurichten, wie sie dies in ihren vor kurzem publizierten «Thesen 2020» darlegte. Und VSG-Direktorin Daniela Decurtins im Exklusivinterview mit CNG-Mobility.ch ebenfalls erläuterte.

Auch die Mobilität soll immer stärker erneuerbar werden. So gab die Generalversammlung, die nach den Vorschriften der Covid-19-Verordnung 2 schriftlich durchgeführt wurde, grünes Licht zur Anpassung des Reglements, in dem sich die VSG-Mitgliedsunternehmen verpflichten, dem CNG mindestens 20 Prozent Biogas beizumischen. Vorher lag die Verpflichtung bei 10 Prozent. Der tatsächliche Anteil lag in den vergangenen Jahren jedoch immer klar über 20 Prozent. So wurden beispielsweise 2019 an den Schweizer Zapfsäulen CNG mit einem durchschnittlichen Biogasanteil von 23,6 Prozent getankt.


VSG-Mitgliedsunternehmen sind nun verpflichten, dem CNG an Schweizer Tankstelle mindestens 20 Prozent Biogas beizumischen. Quelle: VSG

Der Bundesrat passte als Reaktion auf den stets höheren Biogasanteil per 1. Januar 2020 die Energieeffizienzverordnung an, welche die Zuteilung in die Energieeffizienz-Kategorien und die Berechnung der CO2-Emissionen von CNG-Fahrzeugen regelt. Eine bedeutende Änderung ist, dass der anerkannte biogene Anteil des Treibstoffgemischs aus Erdgas und Biogas auf 20 Prozent festgesetzt wurde. Damit wurde ein langjähriges Anliegen der Gaswirtschaft umgesetzt. Der Bund berücksichtigt so den Anteil von 20 Prozent erneuerbarer Gase auch bei der Berechnung der CO2-Emissionen von Neuwagen. Das heisst, dass bei CNG-Fahrzeugen 20 Prozent der CO2-Emissionen als nicht klimarelevant abgezogen werden.

Dies ist ein schöner Erfolg für die Gasmobilität, die eine klimafreundliche Alternative zu Benzin- und Dieselfahrzeugen ist, insbesondere auch für Flottenbetreiber. Die Gaswirtschaft ist bestrebt, den Anteil der erneuerbaren Gase im Treibstoff weiter zu erhöhen und unternimmt auch bereits entsprechende Anstrengungen. Ziel ist es, bis 2023 den Anteil auf 30 Prozent erneuerbares Gas in der Mobilität zu erhöhen. (pd/jas, 17. Juni 2020)

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